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   BGH, 18.06.1979 - VII ZR 172/78   

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BGH, 18.06.1979 - VII ZR 172/78 (https://dejure.org/1979,1712)
BGH, Entscheidung vom 18.06.1979 - VII ZR 172/78 (https://dejure.org/1979,1712)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 1979 - VII ZR 172/78 (https://dejure.org/1979,1712)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Anspruch aus unerlaubter Handlung - Ausgleich solcher Nachteile, die durch Störung oder Entziehung des Besitzes verursacht worden sind - Anspruch auf den Wert des Nutzungsausfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 2034
  • MDR 1980, 135
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 21.04.1978 - V ZR 235/77

    Schadensersatz wegen zu später verschaffter Nutzung einer noch zu errichtenden

    Auszug aus BGH, 18.06.1979 - VII ZR 172/78
    Im vertraglichen Bereich ist für Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung anerkannt, daß der Käufer oder Werkbesteller nicht nur die geleistete Zahlung, sondern auch die mit dem Vertragsschluß verbundenen - infolge der Vertragsverletzung nutzlos gewordenen - Auslagen als Mindestschaden berechnen darf (BGHZ 57, 78, 80; 71, 234, 238 f mit Nachw.).

    Nur wenn der Vertrag sich bei ordnungsgemäßer Durchführung für den Gläubiger als Verlustgeschäft erwiesen hätte, würde diese "Rentabilitätsvermutung" entfallen (vgl. die Nachw. in BGHZ 71, 234, 238 f).

    Diese Rechtsprechung (zum Meinungsstand im Schrifttum vgl. außer den in BGHZ 71, 234, 237 genannten Fundstellen noch Küppers, Verdorbene Genüsse und vereitelte Aufwendungen im Schadensersatzrecht, 1976 S. 28 ff; Hagen, Festschrift für Fritz Hauß, 1978, S. 83, 97; Zeitz, Schadensersatz bei Nutzungsentgang bei Gebrauchsgegenständen, Frankfurter Diss., 1978, S. 12 ff) rechtfertigt jedoch nicht den Schluß, daß nutzlos gewordene ("frustrierte") Aufwendungen stets zu ersetzen seien.

    Im vertraglichen Bereich hat der Bundesgerichtshof dies z. B. für den Fall verneint, daß auf Eigentumswohnungen umzulegende Gemeinschaftskosten infolge Schuldnerverzuges ihren Zweck verfehlt hatten, und zwar mit der Begründung, daß hier für eine "Rentabilitätsvermutung" kein Raum sei (BGHZ 71, 234, 239 ff mit Anm. Hagen in LX § 251 BGB Nr. 25).

  • BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54

    Dahlke - § 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 1

    Auszug aus BGH, 18.06.1979 - VII ZR 172/78
    Er kann sich nicht darauf berufen, daß er bei Kenntnis dieser Verpflichtung das Grundstück gar nicht ausgebeutet haben würde (vgl. BGHZ 20, 345, 355 mit Nachw.).
  • BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64

    Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 18.06.1979 - VII ZR 172/78
    Mit der heute üblichen Pauschalentschädigung für Nutzungsausfall wird auch erreicht, daß vom Eigentümer aufgewendete Generalunkosten nicht "leer laufen" (BGHZ 45, 212, 220 f).
  • BGH, 15.12.1970 - VI ZR 120/69

    Jagdpächter - § 823 Abs. 1 BGB, § 7 StVG, Gebrauchsmöglichkeit,

    Auszug aus BGH, 18.06.1979 - VII ZR 172/78
    Im "Jagdpachtfall" hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs offen gelassen, ob freiwillig erbrachte, dann zwecklos gewordene Aufwendungen "wie ein Schaden zu werten" seien (BGHZ 55, 146, 151).
  • BGH, 03.06.1954 - IV ZR 218/53

    Treibstoff - § 812 BGB, Verbrauch fremder Sachen, § 818 Abs. 3 BGB; §§ 989, 990

    Auszug aus BGH, 18.06.1979 - VII ZR 172/78
    Darin, daß er das erspart hat, liegt seine Bereicherung (vgl. auch BGHZ 14, 7, 9 [BGH 03.06.1954 - IV ZR 218/53]; 20, 270, 273; BGH NJW 1973, 1281, 1283).
  • BGH, 22.02.1973 - III ZR 22/71

    Ersatzfähigkeit der infolge der Beschädigung eines Kfz entgangenen Urlaubsfreude

    Auszug aus BGH, 18.06.1979 - VII ZR 172/78
    Zur Frage, ob infolge eines Verkehrsunfalls "entgangene Urlaubsfreude" zu entschädigen sei, hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zwar - unter Bezugnahme auf seine "Seereiseentscheidung" (NJW 1956, 1234, 1235) - im "Campingplatzurteil" geäußert, von einem Vermögensschaden könne nur dann die Rede sein, wenn der Geschädigte für eine bestimmte Urlaubsgestaltung Aufwendungen gemacht habe, die sich wegen der Beschädigung seines Fahrzeugs als nutzlos erwiesen hätten (BGHZ 60, 214, 216) [BGH 22.02.1973 - III ZR 22/71].
  • BGH, 18.09.1975 - III ZR 139/73

    Pkw; Sicherstellung des Führerscheins; Finanzielle Mehraufwendungen;

    Auszug aus BGH, 18.06.1979 - VII ZR 172/78
    Im "Führerscheinfall" hat aber derselbe Senat ausgesprochen, es gebe im Schadensersatzrecht keinen Rechtssatz des Inhalts, daß grundsätzlich die Aufwendungen erstattet werden müßten, die infolge eines zum Schadensersatz verpflichtenden Ereignisses nutzlos geworden seien (BGHZ 65, 170, 174, mit Anm. Stoll JZ 1976, 281 und Küppers VersR 1976, 604).
  • BGH, 22.09.1971 - VIII ZR 38/70

    Schuldbefreiungsanspruch im Konkurs

    Auszug aus BGH, 18.06.1979 - VII ZR 172/78
    Im vertraglichen Bereich ist für Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung anerkannt, daß der Käufer oder Werkbesteller nicht nur die geleistete Zahlung, sondern auch die mit dem Vertragsschluß verbundenen - infolge der Vertragsverletzung nutzlos gewordenen - Auslagen als Mindestschaden berechnen darf (BGHZ 57, 78, 80; 71, 234, 238 f mit Nachw.).
  • BGH, 07.05.1956 - III ZR 243/54

    Seereise - § 249 BGB, vertaner Urlaub, Frustrationsschaden, Vertragsstörung; §

    Auszug aus BGH, 18.06.1979 - VII ZR 172/78
    Zur Frage, ob infolge eines Verkehrsunfalls "entgangene Urlaubsfreude" zu entschädigen sei, hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zwar - unter Bezugnahme auf seine "Seereiseentscheidung" (NJW 1956, 1234, 1235) - im "Campingplatzurteil" geäußert, von einem Vermögensschaden könne nur dann die Rede sein, wenn der Geschädigte für eine bestimmte Urlaubsgestaltung Aufwendungen gemacht habe, die sich wegen der Beschädigung seines Fahrzeugs als nutzlos erwiesen hätten (BGHZ 60, 214, 216) [BGH 22.02.1973 - III ZR 22/71].
  • BGH, 11.07.1963 - III ZR 55/62

    Clubhaus - Enteignender Eingriff, Immissionen

    Auszug aus BGH, 18.06.1979 - VII ZR 172/78
    Ähnlich hat der Bundesgerichtshof im Bereich des Nachbarrechts und quasinegatorischer Ansprüche diejenigen Kosten als ersatzfähigen Vermögensschaden beurteilt, welche der Eigentümer eines Villengrundstücks zur Sicherung ruhigen Wohnens nutzlos aufgewendet hatte, weil später von einem in der Nachbarschaft eröffneten Club der Stationierungsstreitkräfte nicht ortsübliche Immissionen ausgingen (NJW 1963, 2020, 2021).
  • BGH, 18.04.1956 - V ZR 183/54

    Nutzungsvergütung für Droschkenhalteplatz

  • BGH, 04.05.1973 - V ZR 176/71

    Keine Ausübung des Anliegergebrauchs durch Dritte

  • BGH, 22.06.1977 - VIII ZR 240/75

    Erstattung entgangenen Gewinns - Schadensersatzanspruch des Käufers für in

  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 186/61

    Umfang des Nutzungsausfalls

  • BGH, 19.09.1962 - V ZR 138/61
  • RG, 19.02.1930 - I 248/29

    Kann der durch Abtretung an die Stelle des Käufers getretene neue Gläubiger des

  • BGH, 10.12.1986 - VIII ZR 349/85

    Vereinbarung einer Rücktrittsklausel bei Störungen der öffentlichen Sicherheit

    Diese wie alle anderen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu diesem Fragenbereich beruhen aber auf der schon vom Reichsgericht entwickelten Grundlage einer "Rentabilitätsvermutung«, daß der enttäuschte Vertragspartner seine Aufwendungen durch Vorteile aus der vereinbarten Gegenleistung wieder erwirtschaftet hätte, wobei dem Schuldner der Nachweis des Gegenteils offensteht (vgl. RGZ 127, 245, 248; ebenso BGH Urteile vom 23. September 1982 - III ZR 196/80 = NJW 1983, 442 unter II 2 c; vom 18. Juni 1979 - VII ZR 172/78 = NJW 1979, 2034, 2035 unter 2 a; BGHZ 71, 235, 238) [BGH 21.04.1978 - V ZR 235/77].
  • BGH, 04.04.1989 - VI ZR 97/88

    Ersatzpflicht für psychische Beeinträchtigungen naher Angehöriger

    Ist vorliegend also eine Verletzung der Gesundheit i.S. des § 823 Abs. 1 BGB bei der Klägerin und ihrem Ehemann als Folge des tödlichen Unfalls ihres Sohnes nicht festzustellen, so kann es dahingestellt bleiben, ob dann, wenn psychische Beeinträchtigungen nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zu einer echten Gesundheitsbeschädigung im vorgenannten Sinne führen, Ersatz von Aufwendungen für eine gebuchte und dann nicht durchgeführte Urlaubsreise vom Haftungszweck der Norm noch umfaßt ist (vgl. BGHZ 55, 146, 148; 65, 170, 174; BGH Urteil vom 18. Juni 1979 - VII ZR 172/78 = NJW 1979, 2034; Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts, 1. Band, Allgemeiner Teil, 14. Aufl., § 29 Abs. IIc S. 503; Mertens, Der Begriff des Vermögensschadens, 1967, S. 159) und ob etwa ein derartiger Nachteil für den Ersatz als Gesundheitsschaden schon deswegen ausscheidet, weil Eltern nach der Lebenserfahrung unabhängig davon, ob ihren psychischen und physischen Beeinträchtigungen durch den Trauerfall Krankheitswert im Sinne der Anforderungen des § 823 Abs. 1 BGB zukommt, in der Regel nicht einen Tag nach der Beerdigung ihres Kindes eine Vergnügungsreise antreten werden.
  • BGH, 19.04.1991 - V ZR 22/90

    Erstattung von Aufwendungen des Käufers im Rahmen des Schadensersatzes wegen

    Nach der für die Berechnung von Vermögensschäden grundsätzlich maßgeblichen Differenzmethode (BGHZ 98, 212, 217) [BGH 09.07.1986 - GSZ 1/86] können sie nur dann einen Ausgleich finden, wenn ihnen ohne die Leistungsstörung ein Vermögenswert gegenübergestanden hätte (BGHZ 71, 234, 239; BGH, Urt. v. 18. Juni 1979, VII ZR 172/78, NJW 1979, 2034, 2035).
  • BGH, 28.02.1980 - VII ZR 183/79

    Schadensersatz für vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Schwimmbades

    Es braucht daher hier nicht entschieden zu werden, ob etwa die fehlerhafte Planung des Schwimmbads einen Anspruch auf Erstattung nutzlos gewordener Aufwendungen zu begründen vermag, eine Frage, die der V. Zivilsenat für den Fall verzögerter Fertigstellung einer Eigentumswohnung verneint hat (BGHZ 71, 234, 237 ff; vgl. auch das Senatsurteil NJW 1979, 2034, 2035).
  • BGH, 23.09.1982 - III ZR 196/80

    Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf dem Gebiet des Bauwesens und des

    Allerdings ist im Bereich der vertraglichen Haftung für Ansprüche auf das positive Interesse (Erfüllungsinteresse) in der Rechtsprechung anerkannt, daß der Käufer oder Werkbesteller die geleistete Zahlung sowie die mit dem Vertragsschluß verbundenen (nutzlos gewordenen) Auslagen als Mindestschaden berechnen dürfen (BGHZ 57, 78, 80; 71, 234, 238 f.; BGH Urteil v. 18. Juni 1979 - VII ZR 172/78 = NJW 1979, 2034, 2035, jeweils m.w. Rechtsprechungsnachw.).

    Ebensowenig trägt hier der in den zitierten Entscheidungen für die dort zu beurteilenden Rechtsgeschäfte angeführte Grund, es bestehe eine (widerlegbare) "Rentabilitätsvermutung" in dem Sinne, daß der Geschädigte seine Aufwendungen durch Vorteile, die er aus der Durchführung des gescheiterten Geschäfts gezogen hätte, wieder eingebracht haben würde (BGHZ aaO; BGH NJW 1979, 2034, 2035).

  • KG, 25.09.2020 - 21 U 139/14

    Architektenhaftung: Einhalten des Mindeststandards der anerkannten Regeln der

    Macht der Gläubiger - wie hier durch die Beauftragung der Umsetzung der Beklagten erstellten Planung des Daches - Aufwendungen für den weiteren Einsatz der ihm geschuldeten Leistung, so kann er nach der "Rentabilitätsvermutung" Ersatz dann verlangen, wenn der spätere Einsatz des Vertragsobjekts zu einem Vermögenszufluss geführt hätte, der die erforderlichen Aufwendungen aufgewogen hätte (vgl. BGH NJW 1979, 2034; MüKoBGB/Ernst, 8. Aufl. 2019, BGB § 284 Rn. 4).
  • LG Düsseldorf, 10.01.2001 - 4a O 241/00

    Kokille zum Stranggießen

    Diese Rechtsprechung beruht auf der Grundlage der sog. Rentabilitätsvermutung, dass der enttäusche Vertragspartner seine Aufwendungen durch Vorteile aus der vereinbarten Gegenleistung wieder erwirtschaftet hätte, wobei dem Schuldner der Nachweis des Gegenteils offen steht (vgl. BGHZ 71, 235, 238 f.; 99, 182, 196; BGH, NJW 1979, 2034, 2035; NJW 1983, 442, 443).
  • OLG Düsseldorf, 04.09.2003 - 2 U 24/02

    Patentverletzung betreffend eine "Kokille zum Stranggießen von Stahlband";

    Überdies erfasst im Vertragsrecht der Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch den Ersatz nutzlos gewordener Aufwendungen, obgleich diese auch bei vertragstreuem Verhalten des Schuldners entstanden wären, wobei diese Rechtsprechung auf der sog. Rentabilitätsvermutung beruht, wonach der enttäuschte Vertragspartner seine Aufwendungen durch Vorteile aus der vereinbarten Gegenleistung wieder erwirtschaftet hätte (vgl. BGHZ 71, 235; 99, 182; BGH, NJW 1979, 2034, 2035; NJW 1983, 442, 443).
  • BGH, 23.02.1984 - VII ZR 113/83

    Wirtschaftliche Betreuung

    In erster Linie schuldete der Beklagte mithin - und das meint ersichtlich auch die Revision - eine Finanzierung des Bauvorhabens, die dem Kläger das Grundstück mit einer "Rentabilitätsvermutung" (vgl. das Senatsurteil NJW 1979, 2034, 2035 m.N) beließ.
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